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   BayObLG, 15.12.1959 - BReg. 2 Z 197/59   

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https://dejure.org/1959,1325
BayObLG, 15.12.1959 - BReg. 2 Z 197/59 (https://dejure.org/1959,1325)
BayObLG, Entscheidung vom 15.12.1959 - BReg. 2 Z 197/59 (https://dejure.org/1959,1325)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Dezember 1959 - BReg. 2 Z 197/59 (https://dejure.org/1959,1325)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung des nichtbefreiten Vorerben in der Verfügung über Erbschaftsgrundstücke; Unwirksamkeit der Verfügung des nichtbefreiten Vorerben über ein zur Erbschaft gehörendes Grundstück und Eintritt der Nacherbfolge; Eintragung des Rechts des Nacherben von Amts wegen in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 965
  • MDR 1960, 401
  • BayObLGZ 1959, 493
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 16.10.1959 - BReg. 1 Z 29/59
    Auszug aus BayObLG, 15.12.1959 - BReg. 2 Z 197/59
    Gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 2 FGG war deshalb anzuordnen, daß ihr die Beschwerdeführer (in gleichmäßiger Teilhaftung, vgl. Keidel FGG, 7. Aufl., § 13 a Anm. 4 c; BayObLG, Beschluß vom 16.10.1959 BReg. 1 Z 29/59, der in BayObLGZ 1959 Nr. 53 veröffentlicht werden wird) die außergerichtlichen Kosten des dritten Rechtszuges zu erstatten hat.
  • OLG Brandenburg, 25.11.1997 - 10 Wx 33/96

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde; Erteilung eines Erbscheins; Anwendbarkeit

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  • OLG München, 28.11.2017 - 34 Wx 176/17

    Anhörung von Ersatznacherben vor einer Löschung des Nacherbenvermerks

    Der nach § 51 GBO eingetragene Vermerk schützt den Nacherben, auch den nur bedingt eingesetzten (BayObLG NJW 1960, 965/966; OLG Hamm ZEV 2011, 589), davor, dass Verfügungen des befreiten Vorerben entgegen § 2113 Abs. 2 BGB infolge gutgläubigen Erwerbs (§ 2113 Abs. 3, § 892 Abs. 1 Satz 2 BGB) bei Eintritt des Nacherbfalls rechtswirksam bleiben.
  • OLG Stuttgart, 14.11.2012 - 14 U 9/12

    Personenhandelsgesellschaft: Auslegung einer Nachfolgeklausel

    Entgegen der Auffassung der Beklagten (Bl. 127 f., 454 f.) ist nicht zu beanstanden, dass sich das Landgericht zum Beleg dieser Auffassung auf Entscheidungen berufen hat, die nicht zum Gesellschaftsrecht, sondern zum Erbrecht ergangen sind (BayObLGZ 1959, 493, 498 bestätigt durch BayObLGZ 1985, 246 [juris Rz. 21]; OLG Frankfurt, OLGZ 1972, 120).
  • BayObLG, 01.03.2005 - 2Z BR 231/04

    Grundbuchberichtigung bei Übertragung eines Erbschaftsgrundstücks auf Vorerben

    aa) Nach der seit der Entscheidung des Reichsgerichts vom 8.11.1934 (RGZ 145, 316 ff.) ständigen Rechtsprechung (vgl. z.B. BGHZ 40, 115/119; BayObLGZ 1959, 493/497) ist eine Verfügung des Vorerben im Sinn von § 2113 BGB voll wirksam, wenn der Nacherbe zustimmt; einer Zustimmung des Ersatznacherben bedarf es nicht.
  • BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 82/02

    Beschwerde gegen Vorbescheid im vormundschaftsgerichtlichen Verfahren -

    Für die (noch) nicht existierenden Nacherben musste daher gemäß § 1913 Satz 2 BGB ein Pfleger bestellt werden, der sie bei dem beabsichtigten Rechtsgeschäft zu vertreten hat (vgl. BayObLGZ 1959, 493/501 = NJW 1960, 965; BayObLG NJW-RR 1997, 1239).
  • OLG München, 14.06.2019 - 34 Wx 434/18

    Eintragung des Erbscheins - Nacherbfolge und Ersatzerbe

    Da Verfügungen über das Grundstück der Zustimmung des Ersatznacherben nicht bedürfen (vgl. z.B. BGHZ 40, 115/119; BayObLGZ 1959, 493/497), besteht auch keine Veranlassung, eine solche für eine Auseinandersetzungsvereinbarung zwischen dem Vorerben und dem Nacherben (vgl. hierzu BGH DNotZ 2001, 392/394) oder für ein Rechtsgeschäft zwischen dem Vor- und dem Nacherben zu verlangen, mit dem ein Erbschaftsgegenstand aus dem nacherbengebundenen Nachlass herausgenommen werden wird (vgl. hierzu BayObLG NJW-RR 2005, 956).
  • BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 1 Z 75/84

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen

    Sie haben die rechtliche Stellung ehelicher Kinder ( §§ 1754, 1767 Abs. 2 BGB ; vgl. § 1757 a.F. BGB ) und werden auch nach allgemeinem Sprachgebrauch ehelichen Kindern gleichgeachtet (BayObLGZ 1959, 493/498; OLG Frankfurt OLGZ 1972, 120/133 f.).

    Anders ist es aber, wenn ein gegenteiliger Wille des Erblassers zum Ausdruck gekommen ist (vgl. zu allem: BayObLGZ 1959, 493/497 ff.; 1961, 132/135; 1971, 114/119; OLG Frankfurt OLGZ 1972, 120/123 f.; Palandt § 2069 BGB Anm. 1; Haegele, Zum Erbrecht beim Adoptivkind DNotZ 1969, 457 ff.).

  • BayObLG, 09.07.1975 - BReg. 1 Z 20/75

    Einziehung eines erteilten Erbscheins ; Erbrecht eines Adoptivkindes;

    Ist in einer letztwilligen Verfügung von "Kindern" oder "Abkömmlingen" die Rede, so fallen darunter auch Adoptivkinder, es sei denn, daß ein gegenteiliger Wille des Erblassers zum Ausdruck gekommen ist (vgl. zu allem: BayObLGZ 1959, 493/497 ff.; 1961, 132/135; 1971, 114/119; OLG Frankfurt OLGZ 1972, 120/123 f.; Palandt Anm. 3 A zu § 1924 und Anm. 1 zu § 2069 BGB; Haegele, Zum Erbrecht beim Adoptivkind DNotZ 1969, 457 ff.).

    Wenn es das Bestehen eines solchen Erfahrungssatzes verneint hat, so ist es der Rechtsprechung des Senats gefolgt (vgl. BayObLGZ 1959, 493/498), von der abzuweichen nicht veranlaßt ist.

  • BayObLG, 01.06.1989 - BReg. 2 Z 119/88

    Grundstücksveräußerung durch den Vorerben mit Verzicht des

    Er tritt voll an seine Stelle; soweit er Erklärungen anstelle des Nacherben abgeben kann, scheidet die Bestellung eines Pflegers für den Nacherben aus (BayObLGZ 1959, 493/501; Haegele/Winkler Rdnr. 155; Palandt/Edenhofer Anm. 1 a a. E., Erman/Hense Rdnr. 2, Soergel/Damrau Rdnr. 6, MünchKomm/Brandner Rdnr. 2, jeweils zu § 2222).
  • BayObLG, 09.02.1995 - 2Z BR 109/94

    Kein unzulässiges Insichgeschäft bei Erfüllung einer Verbindlichkeit

    Die Zustimmung der minderjährigen, unter einer aufschiebenden Bedingung eingesetzten Nacherben zur Veräußerung des Grundstücks bedarf ebenso wie die Bewilligung der Löschung des Nacherbenvermerks als Verfügung über die rechtlich gesicherte Anwartschaft der Nacherben auf den Erwerb des Miteigentums am Grundstück gemäß § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung (OLG Karlsruhe RJA 17, 22, BayObLGZ 1959, 493/501; BayObLG Rpfleger 1982, 277; OLG Hamm Rpfleger 1984, 312/313; Palandt/Diederichsen § 1821 Rn. 9, Kanzleiter DNotZ 1970, 326/336).
  • OLG Zweibrücken, 14.03.1997 - 3 W 28/97

    Erteilung eines Erbscheines, wenn die künftigen Kinder des Vorerben zu Nacherben

  • BayObLG, 27.07.1982 - BReg. 2 Z 12/82

    Löschung eines Nacherbenvermerks bei Verfügung durch befreiten Vorerben

  • BayObLG, 17.12.1965 - BReg. 1a Z 70/65

    Staatsangehörigkeit eines Erblassers; Auslegung eines Testaments; Unterscheidung

  • BayObLG, 12.05.1989 - BReg. 1a Z 11/88

    Auslegung des Wortes "Kinder" in einer letztwilligen Verfügung

  • LG Berlin, 01.06.1987 - 81 T 344/87

    Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zur Zustimmungserklärung der Eltern von

  • BayObLG, 20.10.1960 - BReg. 1 Z 213/59

    Konkludente Befreiung des Vorerben von der Verfügungsbeschränkung über ein

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